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Jedes Verlassenschaftsverfahren wird an einem Bezirksgericht geführt. Welches Bezirksgericht zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz der verstorbenen Person. In allen Sprengeln von Bezirksgerichten gibt es mehrere Notare und Notarinnen. Wer von ihnen als Gerichtskommissär*in für ein konkretes Verlassenschaftsverfahren zuständig ist, richtet sich nach der Wohnsitzgemeinde und/oder dem Todestag der verstorbenen Person.

In jedem Verlassenschaftsverfahren können sich Erbinnen, Erben und alle anderen Beteiligten von einer Notarin oder einem Notar ihres Vertrauens vertreten lassen. Das ändert aber nichts an der Zuständigkeit des Gerichtskommissärs oder der Gerichtskommissärin.

Auf dieser Seite werden Ihnen der zuständige Gerichtskommissär oder die zuständige Gerichtskommissärin und das Bezirksgericht angezeigt, nachdem Sie den Wohnsitz der verstorbenen Person und ihr Sterbedatum in die Suchfelder eingetragen haben.

Dieser Service ist eingerichtet für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland. Die Verteilungsordnungen aller österreichischen Länderkammern finden Sie hier.