Mein Anspruch ist, alle erforderlichen Urkunden schnell und mit fundiertem Wissen formal sowie inhaltlich einwandfrei zu erstellen. Denn auf Basis qualitätsvoller Dokumente können der formelle Abschluss rasch und dauerhaft gesichert und Probleme bestmöglich vermieden werden.
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Ob Gründung, laufende Betreuung oder komplexe Umgründungsvorgänge: wir decken alles aus einer Hand ab.
Vom ersten Termin bis zur Eintragung ins Firmenbuch, gemeinsam mit meinem Team schaffe ich Ihnen unbürokratisch und gesichert freie Bahn.
Ob alleine oder mit Partnern, ob kleines Unternehmen, größerer Betrieb oder international tätiger Konzern: Als objektive und erfahrene Beraterin biete ich Ihnen maßgeschneidert sämtliche umfassenden Rechtsdienstleistungen aus einer Hand.
Unternehmensgründungen
Gesellschaftsverträge
General- und Hauptversammlungen
Änderungen im Firmenbuch
Abtretungsverträge
Umgründungen national und international
Übergaben und Nachfolgeregelungen
Liquidationen und Abwicklungen
Gewerbeanmeldungen
Markenanmeldungen
Firmenbuchauszüge
Immobilienrecht
Ob Wohnung, Haus- oder Grundstück, Kauf, Miete, Besicherung oder Übertragung: Die Anforderungen im Immobilienrecht sind so vielfältig wie unsere Leistungen.
Gerade im Immobilienrecht gibt es vieles zu beachten; gemeinsam mit meinem Team verhelfe ich Ihnen rasch einen fundierten Überblick zu erhalten und solide Entscheidungen zu treffen.
Ob Einzelperson, Eigentümergemeinschaft oder Unternehmen: Auf Basis langjähriger Kompetenz berate ich Sie, erstelle Ihnen jeweils individuell angepasste Urkunden und begleite Sie bis zum erfolgreichen Abschluss.
Kaufverträge, Tauschverträge
Miet- und Pachtverträge
Schenkungen und Übergabsverträge
Freiwillige Feilbietungen
Wohnungseigentumsverträge
Dienstbarkeitsbestellungsverträge
Pfandbestellungen, Besicherungen
Lastenfreistellungen
Treuhandschaften
Selbstberechnungen von Verkehr- und Immobilienertragsteuern
Grundverkehrsverfahren
Grundbuchauszüge und Grundbucheingaben
Familienrecht
Ob Adoption, Partnerschaft, Eheschließung oder Trennung, es gibt vieles, was in familiären Angelegenheiten zu regeln ist, wir helfen Ihnen dabei.
Entscheidungen im Familienrecht sind oft von starken Emotionen beeinflusst. Gemeinsam mit meinem Team sorge ich dafür, dass die Objektivität nicht zu kurz kommt und Sie auf Basis meiner Urkunden langfristig abgesichert sind.
Ob für Einzelperson, Partnerschaft oder Ehegemeinschaft, als Notarin verfüge ich über besondere Expertise im Familienrecht und biete Ihnen diese von der Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung an.
Eheverträge, Partnerschaftsverträge
Reisevollmachten
Adoptionen
Unterhaltsvereinbarungen
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Zustimmungserklärungen zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung (künstliche Befruchtung)
Vorsorge
Ob Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung, rechtzeitige fundierte Beratung sichert Ihre Selbstbestimmung.
Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig ist und der Abschluss einer Patientenverfügung als schriftliche Erklärung, dass in einer Krankheitssituation bestimmte medizinische Maßnahmen nicht durchgeführt werden sollen, erlangen immer größere Bedeutung. Gemeinsam mit meinem Team gewährleiste ich zunächst umfassende Beratung, dann solide Errichtung und letztlich gesicherte Verwahrung dieser Dokumente der Selbstbestimmung.
Ob in der Jugend oder im höheren Alter, es bedarf stets besonderer Verantwortung und Sorgfalt in rechtlichen Fragen Vorsorge zu treffen. Als Notarin weiß ich aus langjähriger Erfahrung verlässlich worauf es gerade in diesen sensiblen Bereichen ankommt, damit Sie selbst bestimmen können, wer über Sie bestimmen kann.
Ob Testament oder Todesfall: Wir sichern Ihren letzten Willen.
Nach jedem Todesfall wird in Österreich vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Gemeinsam mit meinem Team sorge ich dafür, dass Ihr letzter Wille in Form eines registrierten Testaments gesichert verwahrt und im Todesfall die Verlassenschaft an Ihre Erben ordnungsgemäß übertragen wird.
Ob zu Lebzeiten oder im Sterbefall, als Notarin bin ich gesetzlich berufen, Verlassenschaftsverfahren als sogenannte Gerichtskommissärin unabhängig und unparteiisch durchzuführen. Auf Basis dieser besonderen Funktion berate ich Sie in allen letztwilligen Angelegenheiten, zudem erstelle und verwahre ich Testamente. Bei der Abwicklung einer Erbschaft stehe ich Ihnen mitfühlend mit Rat und Tat zur Seite.